Slowakische Arbeitgeberleistung

Erholungsgutschein

Wenn Sie in der Slowakei beschäftigt sind, können Sie den Erholungszuschuss (rekreačný poukaz) für Ihren Aufenthalt in der Villa Severka in der Hohen Tatra nutzen.

Was der Erholungsgutschein ist

Der Erholungszuschuss (slowakisch príspevok na rekreáciu, umgangssprachlich rekreačný poukaz) ermöglicht Arbeitnehmern in der Slowakei, 55 % der anrechenbaren Urlaubskosten innerhalb der Slowakei vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen — bis zu 275 € pro Jahr.

Ein Aufenthalt in der Villa Severka in Nový Smokovec, in der Hohen Tatra, mit mindestens zwei Übernachtungen erfüllt diese Bedingungen. Gerne stellen wir Ihnen einen Buchungsbeleg mit allen Angaben aus, die Ihr Arbeitgeber für die Gewährung des Zuschusses benötigt.

Schritt für Schritt

So funktioniert es

1 · Aufenthalt buchen

Wählen Sie ein Apartment und buchen Sie einen Aufenthalt von mindestens zwei Nächten — allein oder mit Ihrer Familie.

2 · Beleg anfordern

Nach der Bezahlung stellen wir einen Buchungsbeleg mit allen Angaben aus, die für die Gewährung des Zuschusses erforderlich sind.

3 · Zuschuss einreichen

Reichen Sie den Beleg innerhalb von 30 Tagen nach dem Aufenthalt bei Ihrem Arbeitgeber ein. Wenn Sie eine Gutscheinkarte nutzen, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus.

Gut zu wissen

  • Der Zuschuss beträgt 55 % der anrechenbaren Kosten, höchstens 275 € pro Kalenderjahr.
  • Der Aufenthalt muss in der Slowakei stattfinden und mindestens zwei Übernachtungen umfassen.
  • Anrechenbar sind auch die Kosten für Ehepartner und Kinder, die am Aufenthalt teilnehmen.
  • Den Zuschuss können Sie beantragen, wenn Sie seit mindestens 24 Monaten ununterbrochen beschäftigt sind.

Die genauen Bedingungen können je nach Arbeitgeber und aktueller Gesetzgebung variieren. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne — wir helfen Ihnen weiter.

Erholungsgutschein — häufige Fragen

Kann ich den Erholungsgutschein für meinen Aufenthalt nutzen?

Ja. Wenn Sie in der Slowakei beschäftigt sind, erfüllt ein Aufenthalt in der Villa Severka die Bedingungen — ein Aufenthalt in der Slowakei mit mindestens zwei Übernachtungen. Wir stellen Ihnen einen Buchungsbeleg mit allen vom Arbeitgeber geforderten Angaben aus.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Arbeitgeber übernimmt 55 % der anrechenbaren Kosten, höchstens 275 € pro Kalenderjahr. Anrechenbar sind auch die Kosten für Ehepartner und Kinder, die am Aufenthalt teilnehmen.

Wie viele Übernachtungen benötige ich?

Mindestens zwei Übernachtungen in der Slowakei. Ein Aufenthalt in der Villa Severka erfüllt diese Bedingung.

Planen Sie Ihren Aufenthalt mit dem Erholungsgutschein

Prüfen Sie die Verfügbarkeit oder schreiben Sie uns — wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des Apartments und der Nutzung des Erholungszuschusses.