Reklamationsordnung
Die Bedingungen für die Einreichung und Bearbeitung einer Reklamation von Leistungen in der Villa Severka.
Beherbergungseinrichtung: Villa Severka
Betreiber: Tatiana Tursunovová
1. Grundbestimmungen
Die Erbringung von Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des Teils VIII des Bürgerlichen Gesetzbuches, Gesetz Nr. 40/1964 Slg., in der geänderten und ergänzten Fassung, sowie nach den zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften.
2. Das Reklamationsrecht des Kunden
Werden dem Kunden in der Einrichtung Villa Severka Leistungen von geringerer Qualität oder in geringerem Umfang erbracht, als zuvor vereinbart oder als üblich, hat der Kunde das Recht, eine Reklamation einzureichen.
3. Einreichung einer Reklamation
Stellt der Kunde Gründe und Tatsachen fest, die Gegenstand einer Reklamation sein können, ist er verpflichtet, eine etwaige Reklamation unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern beim Leiter der Einrichtung Villa Severka oder einem anderen verantwortlichen Mitarbeiter einzureichen, und zwar in der Einrichtung, in der die Leistung erbracht wurde. Für eine zügige Bearbeitung der Reklamation ist es zweckmäßig, dass der Kunde bei der Einreichung Unterlagen über die Erbringung der Leistung vorlegt (Kopie der Bestellung, Rechnung usw.), sofern er über solche verfügt.
Erfordert es die Art der reklamierten Leistung, hat der Kunde auch den Gegenstand vorzulegen, dessen Mangel er beanstandet. Der Leiter der Einrichtung oder ein anderer verantwortlicher Mitarbeiter trägt die Reklamation des Kunden in das Reklamationsbuch ein, unter Angabe der objektiven Umstände der Reklamation.
Nach sorgfältiger Prüfung ist der Leiter der Einrichtung oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter verpflichtet, über die Art der Bearbeitung der Reklamation unverzüglich zu entscheiden, in komplizierteren Fällen innerhalb von 3 Tagen.
4. Behebbare Mängel — Beherbergungsleistungen
Im Bereich der Beherbergungsleistungen hat der Kunde das Recht auf die kostenlose, ordnungsgemäße und rechtzeitige Beseitigung von Mängeln, d. h. den Austausch oder die Ergänzung von Kleinausstattung im Rahmen der Verordnung des Wirtschaftsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 125/1995 Slg.
5. Nicht behebbare Mängel — Beherbergungsleistungen
Können technische Mängel im Zimmer/Apartment nicht behoben werden (Defekt der Heizungsanlage, schwacher Warmwasserdurchfluss usw.) und kann die Villa Severka dem Kunden keine Ersatzunterkunft anbieten und wird das Zimmer dem Kunden trotz dieser Mängel überlassen, hat der Kunde das Recht auf:
- einen angemessenen Preisnachlass gemäß der gültigen Preisliste,
- die Stornierung der bestätigten Bestellung oder des Vertrags vor der Übernachtung und die Rückerstattung des Preises.
Kommt es infolge einer einseitigen Entscheidung der Einrichtung Villa Severka zu einer wesentlichen Änderung der Unterkunft gegenüber der im Vertrag bestätigten Unterkunft und stimmt der Kunde der Ersatzunterkunft nicht zu, hat er ebenfalls das Recht, die bestätigte Bestellung oder den Vertrag vor der Übernachtung zu stornieren und die Rückerstattung des Preises zu verlangen.
6. Fristen für die Einreichung von Reklamationen
Der Kunde ist verpflichtet, an der Bearbeitung der Reklamation persönlich mitzuwirken und objektive Angaben zur erbrachten Leistung zu machen. Erfordert es die Art der Angelegenheit, hat der Kunde den Mitarbeitern der Villa Severka den Zugang zu dem ihm zur vorübergehenden Unterbringung überlassenen Bereich zu ermöglichen, damit die Berechtigung der Reklamation überprüft werden kann.
7. Schlussbestimmung
Diese Reklamationsordnung tritt am 1. März 2012 in Kraft.